Vertretungen
Auf dieser Seite haben wir euch allerlei Infos zum klinischen Studienabschnitt, den Famulaturen, dem Praktischen Jahr, dem finden und erstellen einer Doktorarbeit, den beiden Staatsexamen (M2 & M3) und der Examensfeier zusammengestellt.
Famulatur
Allgemeine Informationen zur Famulatur
Während des klinischen Abschnitts müssen bis zum 2. Staatsexamen 120 Tage Famulatur abgeleistet werden. Diese mehrwöchige, ganztägige, klinische Tätigkeit muss in der unterrichtsfreien Zeit (!) absolviert werden. Dabei wirst du im stationären und ambulanten Bereich in die ärztlichen Patientenversorgung eingebunden. Die Famulatur dient dem Erlernen von praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten: Blutabnehmen, Nadeln legen, Anamneseerhebung, körperliche Untersuchung und vieles mehr.
Dauer: viermal 30 Tage oder dreimal 30 Tage und zweimal 15 Tage
Wann: ab dem 5. Semesterferien in der vorlesungsfreien Zeit
Wo: im stationär-klinischen Setting (mind. 30 Tage), ambulant (niedergelassener Facharzt, Notaufnahme, sonstige Ambulanzen; mind. 30 Tage), beim Hausarzt/Kinderarzt (mind. 30 Tage).
Eine Famulatur im Gesundheitsamt oder einer anderen ärztlichen Einrichtung kann als vierte Famulatur absolviert werden, wenn die sonstigen Mindesanforderungen (30 Tage stationär, 30 Tage ambulant, 30 Tage Allgemeinmedizin/Pädiatrie) erfüllt sind.
Auslandsfamulatur
Die Famulatur kann auch im Ausland absolviert werden. Dabei müssen verschiedene Regularien beachtet werden und bei der Anrechnung der Famulatur im LPA eine kleine Gebühr bezahlt werden. Weiter informiert auch der AK Austausch, über den ihr auch einen Platz für eine Auslandsfamulatur bekommen könnt, sowie das LPA.
Bitte überprüft die Details und aktuelle Vorgaben immer auf dem offiziellen Merkblatt des LPA nachprüfen! Dieses findet man auch online auf der Homepage des LPA Baden-Württemberg.
Wir können leider keinen Anspruch auf stets korrekte und aktuelle Informationen auf der Website übernehmen.